Privathaushalte können ab voraussichtlich Anfang Mai Härtefallhilfen für sogenannte „nicht-leistungsgebundene“ Energieträger beantragen. Das hat die rheinland-pfälzische Landesregierung jetzt mitgeteilt. Dazu soll ein unbürokratisches Online-Verfahren eingerichtet werden. Unter anderem können Nutzer von Heizöl, Flüssiggas und Kohle, sowie von Holzpellets- und Hackschnitzel dann eine Hilfe beantragen. Mit dem bundeseinheitlichen Programm sollen Mehrkosten bei diesen Energiequellen abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Von diesen Mehrkosten werden bis zu 80 Prozent erstattet. Sowohl Eigentümer als auch Mieter können von dieser Entlastung profitieren.