3. Januar 2024

Schlechter Start ins neue Jahr für 43-Jährigen Autofahrer

Zwei Strafanzeigen, ein Bußgeldverfahren und ein ausstehender Haftbefehl – das ist die Bilanz einer einzigen Personenkontrolle der Zweibrücker Polizei an Neujahr. Der 43-Jährige Autofahrer war weder im Besitz eines gültigen Führerscheins, noch war der Wagen zugelassen. Die montierten Kennzeichen gehörten außerdem zu einem anderen Fahrzeug. Ein vor Ort durchgeführter Drogentest reagierte bei dem Mann positiv auf Amphetamin. Gegen den 43-Jährigen bestand zusätzlich auch noch ein Haftbefehl. Da er die verhängte Geldstrafe vor Ort nicht zahlen konnte, wurde er in die JVA nach Zweibrücken eingeliefert.