Der Streit um die Sonntagsöffnungszeiten des Zweibrücker Fashion Outlets geht weiter. Wie das Oberlandesgericht in Zweibrücken gestern entschieden hat, wird jetzt ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen. Dieser soll klären, ob der Kläger – der Besitzer eines Modehauses in Grünstadt – tatsächlich Geld verliert, weil ein Geschäft im Outlet häufiger an Sonntagen öffnen darf. Weil sich beide Partien zuvor nicht auf einen Gutachter einigen konnten, muss die Industrie-und Handelskammer in Ludwigshafen jetzt einen Experten benennen. Die Kosten für das Gutachten in Höhe von rund 15.000 Euro müssen dabei zunächst vom Kläger übernommen werden.