Das Schulverwaltungsamt in Pirmasens weist derzeit darauf hin, dass die Anmeldung von sogenannten Kann-Kindern für das nächste Schuljahr bis Ende Februar erfolgen muss. Unter diese Regelung fallen Mädchen und Jungen, die im kommenden September oder später das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung findet in der Grundschule statt, in dessen Schulbezirk das Kind seinen Wohnsitz hat. Aufgrund des Masernschutzgesetzes müssen Eltern eine entsprechende Impfung ihres Kindes bei der Anmeldung nachweisen.